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Die häufigsten Fragen
Um Ihnen den schnellst möglichen Service bieten zu können, beantworten wir hier gerne Ihre häufigsten Fragen.
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, beantworten wir Sie natürlich persönlich. Schreiben Sie uns.
- Bekomme ich 3 Cent KWK-Bonus bei Einsatz des "nareCon 1000"?
- Kann ich mein bestehendes Wärmekonzept nach altem Recht behalten?
- Kommt jetzt ein riesiger Papierkrieg auf mich zu?
- Wie viel Arbeitszeit muss ich in den Betrieb des "nareCon 1000" investieren?
- Kann ich meinen "nareCon 1000" abschalten?
- Ab welcher Anlagengröße rechnet sich die Anschaffung des "nareCon 1000"?
- Kann ich bei größeren Biogasanlagen auch mehrere "nareCon 1000" betreiben?
- Wie schont der "nareCon 1000" die Umwelt?
- Ist der "nareCon 1000" nur mit einer NawaRo-Biogasanlage zu betreiben?
- Wie und wo soll ich die entstandenen Düngemittel lagern?
- Welchen ökologischen Wert hat der Humus bildende Feststoff?
- Welche Auflagen muss ich für die Inbetriebnahme erfüllen und an wen kann ich mich wenden?
- Worin unterscheidet sich der "nareCon 1000" von herkömmlichen Gärrestverarbeitungsanlagen?
Bekomme ich 3 Cent KWK-Bonus bei Einsatz des "nareCon 1000"?
Der 3 Cent KWK-Bonus ist Ihnen für die im "nareCon 1000" verwendete Wärme sicher. Der "nareCon 1000" erfüllt alle dazu erforderlichen gesetzlichen Anforderungen.
Dies wird Ihnen von Seiten eines Umweltgutachters sowie dem Energieversorgungsunternehmen bestätigt.
Die erforderlichen Bescheinigungen für die Auszahlung des KWK-Bonus durch den Umweltgutachter werden durch die narema GmbH geliefert.
Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Kann ich mein bestehendes Wärmekonzept nach altem Recht behalten?
Nach unseren Informationen können Sie Ihr bestehendes Wärmekonzept weiterhin mit 2 Cent KWK-Bonus abrechnen.
Für die vom "nareCon 1000" benötigte Wärmemenge muss ein separater Wärmemengenzähler eingesetzt werden. Die für den "nareCon 1000" verwendete Wärmemenge wird dann mit 3 Cent vergütet.
Kommt jetzt ein riesiger Papierkrieg auf mich zu?
Nein. Die erforderlichen Genehmigungen (nach Bimsch oder Baurecht) werden von uns - soweit rechtlich zulässig - erledigt. Die erforderlichen Planungsunterlagen werden von uns bereitgestellt. Wir benötigen von Ihnen bei Vertragsabschluss nur einige Dokumente (z. B. Lagepläne, bestehende Genehmigungsunterlagen).
Den Rest regeln wir für Sie.
Wie viel Arbeitszeit muss ich in den Betrieb des "nareCon 1000" investieren?
Die für den "nareCon 1000" nötige Arbeitszeit lässt sich bequem mit den Arbeitseinsätzen auf der Biogasanlage kombinieren. Zu den täglichen Arbeitsschritten gehört die Kontrolle der Anlage, die Schmierung des Separators, das Nachfüllen von Mineral und ggf. die Lagerung von Ammoniumsulfat, Calciumcarbonat und von den anfallenden Feststoffen.
Kann ich meinen "nareCon 1000" abschalten?
Der "nareCon 1000" ist nur über die Abgasleitung und das Gärrestelager mit Ihrer Anlage verbunden und lässt sich daher ohne Beeinträchtigung abschalten.
Ab welcher Anlagengröße rechnet sich die Anschaffung des "nareCon 1000"?
Bei einer 700 kW el. Biogasanlage kann man nach ca. 2 bis 3 Jahren mit einem positiven Return on Investment rechnen.
Im Kalkulationsrechner unserer Homepage können Sie Ihre eigene Kalkulation machen.
Kann ich bei größeren Biogasanlagen auch mehrere "nareCon 1000" betreiben?
Ja. Je nach Anordnung der BHKW ist das Aufstellen von mehreren "nareCon 1000" sogar vorteilhaft.
An einer Platz sparenden Lösung für größere Anlagen arbeiten wir gerade. Sprechen Sie uns bitte an.
Wie schont der "nareCon 1000" die Umwelt?
Gleich an mehreren Stellhebeln setzt der Umweltschutz durch den "nareCon 1000" an: Zum einen werden 1 - 2 % des in den BHKW produzierten CO2 bei der Düngemittelproduktion gebunden.
Durch die reduzierte Ausbringungsmenge der Gärreste um mehr als 50% wird ebenfalls erheblich weniger CO2 bei den Straßentransporten ausgestoßen. Durch die Umwandlung von flüchtigem Ammoniak in Stickstoffdünger und Kalkdünger werden weiter bis zu 540 t CO2 pro Jahr eingespart.
Ein aktuelles Gutachten zur CO2-Bilanz stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Sie können Ihre persönliche CO2-Einsparung ebenfalls errechnen: Auf der Seite Erfolgsfaktor Ökologie dieser Homepage finden Sie ein interaktives Berechnungsschema.
Ist der "nareCon 1000" nur mit einer NawaRo-Biogasanlage zu betreiben?
Nein. Der Einsatz eines "nareCon 1000" ist auch auf landwirtschaftlichen Betrieben möglich, die die anfallende Gülle weiter veredeln möchten.
Bei Interesse sprechen Sie uns bitte gerne an.
Wie und wo soll ich die entstandenen Düngemittel lagern?
Es entstehen beim Einsatz des "nareCon 1000" mehrere unterschiedliche Stoffe:
- der Feststoff (ca. 30 - 40 % des Gärrest-Inputs), der wie herkömmlicher Festmist gelagert werden kann. Hier können beispielsweise die vorhandenen Silagelagerplätze genutzt werden. Die Ausbringung erfolgt dann im Miststreuer.
- Das Ammoniumsulfat (je nach Nährstoffgehalt ca. 0,5 - 1,0 % des Gärrest-Inputs).
Je nach Wunsch des Anlagenbetreibers kann das Produkt als Lösung in sog. IBC (Intermediate Bulk Container) gelagert werden (die Ausbringung erfolgt dann z. B. per Pflanzenschutzspritze).
Eine Aufbereitung zu Granulat ist ebenfalls denkbar. Dieses Granulat kann dann in sog. Big-Bags gelagert werden (die Ausbringung erfolgt im Düngerstreuer).
Das Ammoniumsulfat kann auch in den Feststoff eingearbeitet werden (die Ausbringung erfolgt dann mittels Miststreuer). - Beim Calciumcarbonat verhält es sich analog zum Ammoniumsulfat (je nach Nährstoffgehalt fallen auch hier ca. 0,5 - 1,0 % des Gärrestinputs als Calciumcarbonat an).
Welchen ökologischen Wert hat der Humus bildende Feststoff?
Der Feststoff eignet sich hervorragend als Wasserspeicher. Die Untersuchungsergebnisse zum pflanzenbaulichen Einsatz der produzierten Düngemittel finden Sie in unserer Webpräsenz hier.
Welche Auflagen muss ich für die Inbetriebnahme erfüllen und an wen kann ich mich wenden?
Unser gemeinsames Ziel sind die reibungslose Inbetriebnahme und der Betrieb des "nareCon 1000".
Die narema GmbH wird Ihnen daher bei allen Formalitäten rund um die Antragstellung und Inbetriebnahme zur Seite stehen. Sie als Betreiber werden bei Vertragsabschluss über die von Ihnen erforderliche Mitwirkung informiert. Sie möchten mehr über unsere Serviceleistungen erfahren?
Worin unterscheidet sich der "nareCon 1000" von herkömmlichen Gärrestverarbeitungsanlagen?
- KWK-Fähigkeit
Im Fachmagazin "energie pflanzen" (Heft 2/2009, Forstfachverlag, Seite 35) weist Prof. Dr. Kropshofer darauf hin, dass für die Beantragung von 3 Cent KWK-Bonus eine Düngemittelproduktion vorhanden sein müsse.
Ob eine bloße Trocknung der Gärreste nach dem EEG 2009 KWK-fähig sei, erscheint dem Autor zweifelhaft.
Der "nareCon 1000" stellt Düngemittel her, wodurch die KWK-Fähigkeit nach novelliertem EEG 2009 zweifelsfrei gegeben ist. Dies wird durch das von uns mitgelieferte landwirtschaftliche Untersuchungs-Gutachten testiert. - effektive Nährstoffverarbeitung
Bei einigen Gärresttrocknungsanlagen werden die leicht flüchtigen Stickstoffverbindungen als Ammoniak in die Atmosphäre abgegeben oder durch eine Wascheinrichtung wieder an Wasser gebunden. Dieses Wasser stellt wiederum eine erhebliche Ausbringungsmenge dar. Eine nennenswerte Minderung des Ausbringungsvolumens wird dadurch oft nicht erreicht.
Der "nareCon 1000" erreicht eine Verringerung des Ausbringungsvolumens um ca. 60%. Dadurch können die Lagerung und der Einsatz der Düngemittel auf das Pflanzenwachstum in der Vegetationsperiode optimal abgestimmt werden.
